Platzeinteilung in 4 Gruppen
Platzeinteilung in 5 Gruppen
Lageplan Sportzentrum Wasen
Wichtige Informationen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs
unter Einhaltung der CoronaVO des Kultusministeriums Baden-Württemberg, vom 11.05.2020
und der Anordnung der Stadt Freiberg a. N.
Einleitung
Der Betrieb von Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken ist ab 11. Mai 2020 unter Auflagen wieder gestattet. Insofern können alle Sportarten Trainings- und Übungsangebote machen, die an der frischen Luft diese Auflagen umsetzen können. Daher können grundsätzlich alle Sportvereine durch entsprechende Angebote ab 11. Mai 2020 ihre Mitglieder wieder ansprechen.
Hinter der Lockerung steht das Vertrauen, ja die Zuversicht, dass wir alle mit den neuen Möglichkeiten verantwortungsvoll und behutsam umgehen.
Es liegt nun bei jedem einzelnen von uns, ob wir den Pfad der Lockerung weiter beschreiten werden können, oder ob durch unser eigenes Verhalten das Virus wieder stärker um sich greifen kann und
wir die Maßnahmen wieder verschärfen müssen.
Wenn alle jetzt und ab sofort alles ausreizen was geht, wenn die Disziplin nachlässt, ja sogar die weiter bestehenden Abstands- und Hygieneregeln
vielleicht nicht mehr ganz so strikt befolgt werden, werden wir in wenigen Wochen vieles von dem zurückdrehen müssen, was wir jetzt lockern.
ES LIEGT BEI UNS, BEI JEDEM EINZELNEN, BEI IHNEN!
Auflagen zur Aufnahme des eingeschränkten Trainingsbetriebs:
Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind:
Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch keine 14 Tage vergangen sind sowie Personen die unter typischen Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten und Atemnot, Geschmacks-und Geruchsstörungen leiden oder selbst unter Quarantäne gestellt sind.
Mit der Teilnahme am Training geben alle
Personen diese Zusicherung ab.
Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen
verantwortlich ist. Die Namen und Kommunikationsadressen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und die
Gruppeneinteilungen sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall vor der Trainingseinheit (TE) am Treffpunkt des Trainingsplatzes (siehe CHECK IN auf dem Lageplan
Sportzentrum Wasen) in einem Trainingsprotokoll (siehe Vordruck) zu dokumentieren.
Die Kontaktdaten
(Name, Vorname, Adresse, sowie Telefonnummer(n) werden benötigt, um im Fall der Fälle mögliche Infektionswege nachvollziehen zu können. Diese Daten werden nach vier Wochen wieder gelöscht.
Es ist zu empfehlen eine komplette Kommunikationsdaten-Liste (Trainer, Betreuer, Spieler) pro Mannschaft anzulegen und auf dem Trainingsprotokoll nur Vor- und Nachname einzutragen. Bei Gastspielern (z.B. Teilnahme an einem Probetraining) müssen die kompletten Daten deutlich lesbar eingetragen werden.
Die Trainingsprotokolle müssen wöchentlich bis Sonntag an die Geschäftsstelle des SGV Freiberg Fußball, Talstraße 17, Freiberg am Neckar,
gemeldet werden. Findet diese Meldung nicht statt, wird die betreffende Mannschaft vom Trainingsbetrieb
ausgeschlossen.
Datenschutzrechtliche Hinweise:
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 c), d), e) DSGVO und Art. 9 Abs. 2 DSGVO. Die Verarbeitung ist erforderlich, UM UNS ALLE, im Verein zu schützen und ggf. bei positiven Testergebnissen von an Covid-19 erkrankten Personen, die Infektionsketten schnellstmöglich und sicher ausfindig zu machen und betroffene Personen rechtzeitig verständigen zu können.
Somit dient die Verarbeitung Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen.
Ihre Daten werden erforderlichenfalls an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben.
Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht auf Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten. Sie haben das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung unter den in Art. 16 bis 18 DSGVO genannten Voraussetzungen. Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
Anreise mit dem Auto:
Grundsätzlich erfolgen auch Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen im öffentlichen Raum. Daher dürfen Personen (Kinder) aus zwei verschiedenen
Haushalten im Auto mitgenommen werden.
Alle im Auto sollten eine Maske tragen, da sie lange auf engem Raum zusammen sind und so ein besonderes Infektionsrisiko
besteht.
Maskenpflicht mit dem ÖPNV:
Mit der schrittweisen Normalisierung wird es in Bahnen und Bussen auch wieder voller werden. Daher sind Maßnahmen wichtig, damit
die Infektionsgefahr niedrig bleibt, auch wenn in den Fahrzeugen naturgemäß nicht immer der gleiche Abstand gehalten werden kann wie im öffentlichen Straßenraum. Die wichtigste Maßnahme ist daher
die Pflicht, dass alle Fahrgäste in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Alltagsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen müssen. Die Fahrgäste sind verpflichtet, eine solche Maske mit sich zu führen und
sie an den Haltestellen (Bahn- und Bussteige) und im Fahrzeug aufzusetzen. Diesen Zweck erfüllt ebenfalls ein Schal oder Tuch, das vor Mund und Nase getragen wird.
Auf dem Fußweg von der Haltestelle zum Sportzentrum Wasen bitte ebenfalls Abstand halten und Mund-Nasen-Schutz tragen.
Freiberg am Neckar, 23.05.2019