Platzeinteilung in 4 Gruppen

Platzeinteilung in 5 Gruppen

Lageplan Sportzentrum Wasen



Wichtige Informationen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs

unter Einhaltung der CoronaVO des Kultusministeriums Baden-Württemberg, vom 11.05.2020

und der Anordnung der Stadt Freiberg a. N.


Einleitung

Der Betrieb von Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken ist ab 11. Mai 2020 unter Auflagen wieder gestattet. Insofern können alle Sportarten Trainings- und Übungsangebote machen, die an der frischen Luft diese Auflagen umsetzen können. Daher können grundsätzlich alle Sportvereine durch entsprechende Angebote ab 11. Mai 2020 ihre Mitglieder wieder ansprechen.

Hinter der Lockerung steht das Vertrauen, ja die Zuversicht, dass wir alle mit den neuen Möglichkeiten verantwortungsvoll und behutsam umgehen. Es liegt nun bei jedem einzelnen von uns, ob wir den Pfad der Lockerung weiter beschreiten werden können, oder ob durch unser eigenes Verhalten das Virus wieder stärker um sich greifen kann und wir die Maßnahmen wieder verschärfen müssen.
Wenn alle jetzt und ab sofort alles ausreizen was geht, wenn die Disziplin nachlässt, ja sogar die weiter bestehenden Abstands- und Hygieneregeln vielleicht nicht mehr ganz so strikt befolgt werden, werden wir in wenigen Wochen vieles von dem zurückdrehen müssen, was wir jetzt lockern.

 

ES LIEGT BEI UNS, BEI JEDEM EINZELNEN, BEI IHNEN!

Auflagen zur Aufnahme des eingeschränkten Trainingsbetriebs:

Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind:

Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch keine 14 Tage vergangen sind sowie Personen die unter typischen Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten und Atemnot, Geschmacks-und Geruchsstörungen leiden oder selbst unter Quarantäne gestellt sind.

Mit der Teilnahme am Training geben alle Personen diese Zusicherung ab.

  • Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Für Fußballmannschaften bedeutet dies konkret, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen (Zirkeltraining) über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen. ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
  • Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie Fußballfeldern, ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1.000 Quadratmetern zulässig. (siehe Plan, Platzeinteilung in Feldern)
  • Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.

  • Für alle Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungsplätze gelten die aktuellen Verordnungen des öffentlicher Raumes für BW und der Stadt Freiberg a.N. Kontakte sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern und ggfls. das tragen von Mund-Nasen-Masken zu gewährleisten. Falls Toiletten (nur im Stadiongebäude) die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.

  • In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen; es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zu Verfügung stehen; sofern diese nicht gewährleistet sind, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden
  • Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen bzw. bereits umgezogen anreisen. Umkleide- und Sanitärräume, insbesondere Duschräume und Toiletten bleiben geschlossen.
  • Basis für die Trainingstage/Uhrzeiten für den SGV Freiberg Fussball ist der letzte Belegungsplan für die Spielfelder des Sportzentrums Wasen, vom Sommer 2019. Trainer-/Betreuerteams, Spieler ggfls. Erziehungsberechtigte erhalten einen Trainingsplan mit Angabe des geplanten Spielfeldes und Treffpunktes. Die Rasenplätze sind seit 7 Monaten ungenutzt und daher in sehr gutem Zustand. Eine Sperrung der Plätze zur Pflege, wie jährlich üblich, ist daher nicht zu erwarten.

Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen und Kommunikationsadressen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und die Gruppeneinteilungen sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall vor der Trainingseinheit (TE) am Treffpunkt des Trainingsplatzes (siehe CHECK IN auf dem Lageplan Sportzentrum Wasen) in einem Trainingsprotokoll (siehe Vordruck) zu dokumentieren.
Die Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, sowie Telefonnummer(n) werden benötigt, um im Fall der Fälle mögliche Infektionswege nachvollziehen zu können. Diese Daten werden nach vier Wochen wieder gelöscht.

Es ist zu empfehlen eine komplette Kommunikationsdaten-Liste (Trainer, Betreuer, Spieler) pro Mannschaft anzulegen und auf dem Trainingsprotokoll nur Vor- und Nachname einzutragen. Bei Gastspielern (z.B. Teilnahme an einem Probetraining) müssen die kompletten Daten deutlich lesbar eingetragen werden.

Die Trainingsprotokolle müssen wöchentlich bis Sonntag an die Geschäftsstelle des SGV Freiberg Fußball, Talstraße 17, Freiberg am Neckar, gemeldet werden. Findet diese Meldung nicht statt, wird die betreffende Mannschaft vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen.

Datenschutzrechtliche Hinweise:

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 c), d), e) DSGVO und Art. 9 Abs. 2 DSGVO. Die Verarbeitung ist erforderlich, UM UNS ALLE, im Verein zu schützen und ggf. bei positiven Testergebnissen von an Covid-19 erkrankten Personen, die Infektionsketten schnellstmöglich und sicher ausfindig zu machen und betroffene Personen rechtzeitig verständigen zu können.

Somit dient die Verarbeitung Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen.

Ihre Daten werden erforderlichenfalls an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben.

Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht auf Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten. Sie haben das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung unter den in Art. 16 bis 18 DSGVO genannten Voraussetzungen. Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

 

Anreise mit dem Auto:

Grundsätzlich erfolgen auch Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen im öffentlichen Raum. Daher dürfen Personen (Kinder) aus zwei verschiedenen Haushalten im Auto mitgenommen werden.
Alle im Auto sollten eine Maske tragen, da sie lange auf engem Raum zusammen sind und so ein besonderes Infektionsrisiko besteht.


Maskenpflicht mit dem ÖPNV:

Mit der schrittweisen Normalisierung wird es in Bahnen und Bussen auch wieder voller werden. Daher sind Maßnahmen wichtig, damit die Infektionsgefahr niedrig bleibt, auch wenn in den Fahrzeugen naturgemäß nicht immer der gleiche Abstand gehalten werden kann wie im öffentlichen Straßenraum. Die wichtigste Maßnahme ist daher die Pflicht, dass alle Fahrgäste in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Alltagsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen müssen. Die Fahrgäste sind verpflichtet, eine solche Maske mit sich zu führen und sie an den Haltestellen (Bahn- und Bussteige) und im Fahrzeug aufzusetzen. Diesen Zweck erfüllt ebenfalls ein Schal oder Tuch, das vor Mund und Nase getragen wird.
Auf dem Fußweg von der Haltestelle zum Sportzentrum Wasen bitte ebenfalls Abstand halten und Mund-Nasen-Schutz tragen.

 

Freiberg am Neckar, 23.05.2019


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