Der Ehrenrat besteht aus mindestens 5 Mitgliedern die dem Verein seit mindestens 10 Jahren angehören und die über 60 Jahre alt sind. Sie werden auf Vorschlag des Vereinsrates von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt.
Zu den Aufgaben des Ehrenrates gehört es unter anderem:
Ehrenstreitigkeiten zwischen Mitgliedern zu schlichten
Bei groben Verstößen Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder der Vereinsorgane zu treffen
Personen für außergewöhnliche Ehrungen vorzuschlagen
(z.B. Ehrenring, Ehrenvorsitzender, Ehrenmitglied)