Der Ehrenrat besteht aus mindestens 5 Mitgliedern die dem Verein seit mindestens 10 Jahren angehören und die über 60 Jahre alt sind. Sie werden auf Vorschlag des Vereinsrates von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt.

 

Zu den Aufgaben des Ehrenrates gehört es unter anderem:

Ehrenstreitigkeiten zwischen Mitgliedern zu schlichten

Bei groben Verstößen Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder der Vereinsorgane zu treffen

Personen für außergewöhnliche Ehrungen vorzuschlagen

(z.B. Ehrenring, Ehrenvorsitzender, Ehrenmitglied)