Der Ehrenrat besteht aus mindestens 5 Mitgliedern die dem Verein seit mindestens 10 Jahren angehören und die
über 60 Jahre alt sind. Sie werden auf Vorschlag des Vereinsrates von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt. Zu den Aufgaben des Ehrenrates gehört es unter anderem:
Ehrenstreitigkeiten zwischen Mitgliedern zu schlichten
Bei groben Verstößen Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder der Vereinsorgane zu treffen
Personen
für außergewöhnliche Ehrungen vorzuschlagen
(z.B. Ehrenring, Ehrenvorsitzender, Ehrenmitglied)
GÜNTER ALT
EHRENRAT
DIETER ZIMMERMANN
EHRENRAT
JOACHIM PALMER
EHRENRAT
VAKANT
N.N.
VAKANT
N.N.