Der Vereinsrat wirkt mit bei allen Aufgaben und Entscheidungen, die grundsätzliche Bedeutung für den Verein haben, z.B.: Erstellung von Ordnungen (Geschäftsordnung, Beitragsordnung, Ehrungsordnung etc.) und dient der Information und Kommunikation des Vereinsgeschehens. Eine Vereinsratssitzung ist von dem Präsidium mindestens viermal im Laufe eines Geschäftsjahres einzuberufen. Der Vereinsrat ist beschließendes Organ, er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten, bei dessen Abwesenheit die seines Stellvertreters.

Der Vereinsrat besteht aus:

a)  dem Präsidium

b)  den Ressortleiternleiterinnen und/oder deren Stellvertreterinnen

c)  dem Jugendleiterleiterin und/oder dessen Stellvertreterin

d)  und maximal 4 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung auf 3 Jahre gewählt werden.

AKTUELLE ZUSAMMENSETZUNG



GEWÄHLTE MITGLIEDER (4)